Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Online-Geschäft müssen Verbraucher Verträge, die sie online abschließen können, auch ebenso einfach online widerrufen können. Wenn auf einer Webseite kostenpflichtige Services oder Verträge online angeboten werden, ist die Bereitstellung eines solchen Widerrufsbuttons gemäß § 312k BGB Pflicht.

Um den Button „Verträge widerrufen“ in Ihrer Homepage zu aktivieren, müssen Sie folgende Punkte durchführen.

1. Bild vom Medienserver aktivieren
2. Formular aktivieren
3. Seite „Vertrag widerrufen“ aktivieren
4. Texte prüfen und ggf. anpassen
5. Verlinkung im Footer wird gesetzt

Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Handbuch:
https://desk.makler-homepages.de/portal/de/kb/articles/widerrufsbutton-vertraege-widerrufen

Bei Bedarf können Sie uns gerne mit der Umsetzung beauftragen. Für die Umsetzung berechnen wir 0,5 Arbeitsstunden.