Zuständigkeitswechsel zum 01. Januar 2020: Die IHK für München und Oberbayern hat die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern übernommen. Ausgenommen ist der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg (Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg). Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.
 
Sind Sie betroffen? Vergessen Sie bitte nicht Ihr Internet-Impressum anzupassen: Zuständige Aufsichtsbehörde ist seit dem 01.01.2020 die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.